Zensur und Unterdrückung der Pressefreiheit- zwei Grundelemente autoritärer Systeme, die wir glaubten, schon längst in die Geschichtsbücher verbannt zu haben. Europäische Länder, die sich dieser Mittel bedienen, befinden sich doch alle im Osten, so die Annahme. Beispiele dafür wären Russland, Ungarn oder Serbien. Doch mit jenem Todesfall, den ich versuche, in diesem Artikel aufzuarbeiten, und der mit im eingehenden Ermittlungen zur Klärung der Todesursache, lassen vermuten, dass Österreich eifrig dabei ist, bei der Verfolgung unabhängiger Medien mit diesen Ländern mitzuziehen

Österreichische Medien befindet sich seit Jahren in der Krise oder sind selbst Teil des Problems: Seit der Faymann-Arä ist allgemein bekannt, dass Politiker:innen Zeitungen nützen, um ihr Image zu polieren und alles daran setzen, ihre Berichterstattung zu beeinflussen. Diese Entwicklung erreichte mit der Wahl von Sebastian Kurz zum Parteiobmann der ÖVP ihren Höhepunkt. Die Geschichte ist bekannt und will nicht noch einmal erzählt werden. Nach dem Rücktritt des Wunderkanzlers dürfen wir aber zumindest im Pressefreiheit-Ranking einen Aufschwung mitverfolgen: Österreich steigt um 10 Plätze auf und rangiert aktuell auf Platz 22. Noch. Denn am 18.12 erschütterte die Entscheidung von Richter Daniel Potemsil die ganze Republik: Journalisten, die Fragen stellen, werden mundtot gemacht. Worum geht’s? Der freie Investigativjournalist und Ex-Politiker Peter Pilz hat in seinem Bestseller „Der Tod des Sektionschefs“ den mysteriösen Todesfall des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, untersucht. Dabei stellte er in Frage, ob die von der Polizei schon am selben Tag kommunizierte Todesursache, nämlich Selbstmord, nicht als Befehl von oben zu interpretieren ist. Vielleicht wollte man deswegen anstehende Ermittlungen verhindern, weil so brisante Details zum türkisen Netz (gemeint sind von Pilnacek per Weisung „daschlogene“ Strafverfahren gegen ÖVP-Politiker) rund um den ehemaligen Sektionschef an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Man fragt sich: Warum erklärt der damalige Bundeskanzler Kurz, weder Gerichtsmediziner, noch Polizist, es müsse Suizid gewesen sein, obwohl die Gerichtsmedizinerin vor Ort, Dagmar W., von einer Leiche „wie in Wasser hineingelegt“ spricht und zweifelnd an der Selbstmordhypothese fordert, eine Obduktion der Leiche zu machen? Warum wird das Handy, ein mögliches Beweismittel, an die Witwe von Pilnacek gegeben und nicht selber ausgewertet und was bewegt diese dazu, das Handy mit einem Bunsenbrenner zu vernichten? Welche Chats befanden sich auf dem elektronischen Gerät, die die ÖVP-Spitze in Schwierigkeiten bringen konnte? Warum sagt die Polizei, sie wolle nichts mit dem Handy zu tun haben, macht aber gleichzeitig eine möglicherweise illegale Hausdurchsuchung bei Pilnaceks Freundin, bei der sie nach dem Laptop sucht? Warum sagt der Bundespolizeidirektor, der ganz zufällig früher bei Wolfgang Sobotka im Büro tätig war, einer Mitbewohnerin von Pilnaceks Freundin, sie solle den Laptop verschwinden lassen (sie distanziert sich mittlerweile von der Aussage, obwohl sie sie mehrmals getätigt hat)? Und warum beharrt die Polizei auf Selbstmord, wenn Gutachter und Gerichtsmediziner Michael Tsokos auf Kratzwunden verweist, die eindeutig auf eine Kampfhandlung am Ufer zurückzuführen sind? Das sind alles keine Anschuldigungen und keine aus dem Hut gezogenen Vorwürfe, sondern Fragen, die sich an die Abteilung der Kriminalpolizei „Leib und Leben“ richten und das Ziel haben, ihre mögliche Einflussnahme durch die ÖVP-Granden zu beleuchten. Denn wer fragt, der lernt. In den letzten 40 Jahren wurden etliche Korruptionsaffären durch die Fragen von Abgeordneten im Untersuchungsausschuss erfolgreich aufgeklärt und konnten abwenden, dass Österreich, wie man im Volksmund sagt, eine Bananenrepublik wird. Doch Fragen ist nicht mehr erwünscht, wie wir am Beispiel des Falls Pilnacek gesehen haben. Das Buch des Investigativjournalisten wird eingezogen und darf nicht mehr verkauft werden. Fragen werden als Ehrenverletzung der Polizei verunglimpft. Pilz ließ sich nicht einschüchtern und veröffentliche Band 2- „Spuren im Schlamm“, wo es hauptsächlich um Pilnaceks Smartwatch geht, die sich in der Todesnacht ständig mit Bluetooth-Geräten verbunden hat. Deutet das möglicherweise darauf hin, dass er nicht alleine war?

Doch zurück zum Verbotsprozess: Das ist alles kein Novum, auch in Österreich nicht. Es wäre irreführend zu behaupten, dass die Zensur zurückkehrt. Bei der Zensur erfolgt die Kontrolle von Zeitungen schon vor dem Beginn der Verbreitung, bei der Hinterlegungspflicht hingegen erst im Nachhinein. Laut dem Historiker Thomas Olechowski (2004, 262-263), der die Medienpolitik der Habsburgermonarchie anaylisiert, wurde der „Vorteil“ der Hinterlegungspflicht von der Polizeihofstelle so begründet, dass nicht wie bei der Zensur die Entstehung, sondern die Wirkung von Pressedelikten verhindert werden solle. Ähnlich argumentiert Richter Potemsil im Verfahren gegen ZackZack: Es wirke auf den durchschnittlichen Bürger so, als ob die Polizisten einen Mord vertuscht hätten. Etwas, dass so nicht im Buch steht. Doch wie im 19. Jhd so wird die Wirkung von Presseinhalten zum ultimativen Böse hochsterilisiert. Desweiteren meint der Richter, es sei vollkommen menschlich, ein Handy mit einem Bunsenbrenner zu vernichten (wer hat das nicht schon mal gemacht?, könnte man ironisch fragen) und in seinen Augen kein Hinweis auf Vernichtung von Beweismitteln. Vieles errinert an die Verwarnungsverordnung vom Sommer 1851 und die darauffolgenden Augusterlässe: Es wirkt so, als ob von einigen Poltiker:innen direkt der Wunsch erfolgt ist, ZackZack zu klagen und klein zu machen. Es wirkt so, als ob das Buch nur deswegen verboten wurde, weil der Inhalt politisch unerwünscht ist und nicht wirklich ein Straftatbestand erfolgt ist. Dieser optische Anschein lässt aber auf keine Schlüsse über die tatsächlichen Gründen der Klagewelle gegen das Investigativmedium und das Urteil schließen. Dass die Gewaltenteilung zwischen Exektuive und Judikative intakt ist, steht außer Frage. Nur ist spannend zu beobachten, inwiefern es in praktischen Fällen zur Beeinflussung von richterlichen Entscheidungen von oben kommt. Wie auch immer das Zustandekommen des Urteils zu sehen ist: Es ist schockierend und kann dazu führen, dass sich der Staat in Zukunft ermutigt fühlt, weitere SLAPP-Klagen gegen unabhängige Medien anzustrengen. Als Bürger:innen haben wir die Pflicht, die Arbeit des Investigativjournalismus zu unterstützen und gegen Angriffe von außen zu schützen. Österreich darf keine Schritte rückwärts setzen (auch nicht was die Pressreiheit angeht) und sich nicht weiter dem Osten nähern. Lassen wir der ÖVP keine Prärogative in der Medienlandschaft, sondern fördern wir gemeinsam unabhängige Medien. Das ist das Gebot der Stunde

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